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Die Mehrwertsteuersenkung ist befristet und gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %.
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Gemäß den Anweisungen des Bundesministeriums für Finanzen bemisst sich der Umsatzsteuersatz bei Dauerschuldverhältnissen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Sofern das Abrechnungsende in den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 fällt, fallen 16 % Umsatzsteuer an, außerhalb dieses Zeitraums 19 %.
Beispiel 1: Am 02.08.2020 wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von einem Monat abgeschlossen. Es fallen 16 % Umsatzsteuer an, bis einschließlich Dezember 2020.
Beispiel 2: Am 02.08.2020 wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Es fallen 19 % Umsatzsteuer an.
Ja, das ist richtig so. Rechnungen, die bis zum 1. Juli 2020 erstellt werden, enthalten eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Nach dem 1. Juli 2020 werden alle Rechnungen korrigiert, die eine Leistung darüber hinaus beinhalten - sofern der Gesetzgeber nichts anderes beschließt. Zum Hintergrund: Abrechnungszeiträume sind entscheidend, ob die MwSt. mit 16 % oder mit 19 % ausgewiesen wird. Bis zum 30.06.2020 wurden alle Rechnungen per rechtlicher Vorgabe mit 19 % besteuert und ausgewiesen. Fällt das Ende Ihres vertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraumes nun in den 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 so ist es uns möglich die MwSt. zu dem erniedrigten Satz von 16 % an Sie weiterzugeben. Außerhalb dieses Zeitraumes werden (oder wurden) Rechnungen mit 19 % ausgewiesen. Die Rechnungskorrektur erfolgt von unserer Seite automatisch, Sie müssen nichts unternehmen. Sollten Sie sonstige Fragen zu Ihrer Rechnung haben, dann wenden Sie sich bitte an: info[at]web399[dot]de
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Wir klären das gerade da der Gesetzgeber dort noch keine klaren Aussagen gemacht hat.
Sollte sich herrausstellen das Verträge die in diesem Zeitraum enden mit 16% berechnetwerden müssen nehmen Korrekturen dieser Rechnungen vor. Dies sind Rechnungen deren Leistungsende & Abrechnungszeitraum zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 liegen. Kunden erhalten diese Rechnungen oder Rechnungskorrekturen automatisch.
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Wie auch andere Unternehmen, so betrifft diese Regelung alle unsere Kunden und der Aufwand für die Umstellung ist auch bei uns sehr hoch. Wir werden alle Rechnungen, die zu einem reduzierten Steuersatz berechtigt sind, automatisch so schnell wie möglich, spätestens bis zum 30.09.2020 korrigieren.
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