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Zur Vermeidung von Betrugsversuchen achten Sie bitte bei Nachrichten von, und der Kommunikation mit uns, immer auf folgende Dinge:
Ab dem 19. Juni 2026 sind Online-Shops verpflichtet, eine digitale Widerrufsmöglichkeit in Form eines sogenannten Widerrufsbuttons bereitzustellen. Dadurch wird es für Verbraucher deutlich einfacher, ihr Widerrufsrecht auszuüben. Gleichzeitig stellt sich für viele Händler die Frage, ob die niedrigere Hürde zu einer steigenden Zahl von Widerrufen und damit verbundenen Umsatzeinbußen führen wird.
Bitte beachten Sie das wir nicht berechtigt sind eine rechtsverbindliche Aussage zu tätigen - ggf. setzen Sie sich bitte mit einem Fachanwalt in Verbindung.
Unabhängig davon steht fest: Mit dem Widerrufsbutton gehen neue rechtliche Vorgaben und technische Anforderungen einher. Die Funktion muss für Verbraucher leicht zugänglich sein, klar und verständlich gekennzeichnet werden sowie einen rechtssicheren digitalen Widerrufsprozess ermöglichen. Die Umsetzung stellt daher sowohl Shopbetreiber als auch technische Dienstleister vor neue Herausforderungen.
Da laut unserer Quelle (eRecht24), bei dem Widerrufbutton nicht um einen technischen Button handel muss, sollte eine gut sichtbar, auf der Internetseite platzierter Button, mit Link auf eine Onlineformular ausreichend sein.
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